§ 1 Allgemeines

Für meine Lieferungen und Leistungen finden ausschließlich die nachstehenden Bedingungen Anwendung. Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sie gelten auch, wenn der Kunde insbesondere bei der Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Angebote und Abschluss

Alle meine Angebote sind freibleibend und, wenn nicht anders von mir vereinbart, 14 Tage gültig. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn “mobile-soundz“ eine entsprechende Auftragsbestätigung in Textform an den Auftraggeber sendet und diese vom Auftraggeber bestätigt zurück gesendet wird.

§ 3 GEMA-Anmeldung und Lizenzzahlung

Prinzipiell ist immer der Kunde – also z. B. der Diskothekenbetreiber oder der Organisator einer Veranstaltung – verantwortlich für die Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA. Die Anmeldung erfolgt über die zuständige GEMA-Bezirksdirektion.

Der Kunde erklärt mit dem Unterzeichnen des jeweiligen Auftrags/Vertrags, sämtliche anfallenden Gebühren entrichtet sowie die Veranstaltung bei den zuständigen Behörden, soweit Notwendigkeit dafür besteht, angemeldet zu haben.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Die Höhe der Gage ergibt sich aus dem Vertrag oder sonstigen schriftlichen Vereinbarungen. Der vereinbarte Preis gilt als verbindlich, sobald der Kunde die Auftragsbestätigung von „mobile-soundz“ per e-Mail / Postweg bestätigt. Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich direkt vorzunehmen.

Schecks, Kreditkarten oder Ähnliches werden nicht akzeptiert.

Wurden keine anderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart, ist der gesamte Betrag spätestens nach Beendigung der Feier in Bar zu entrichten.

„mobile-soundz“ ist berechtigt, seine Forderungen an Dritte abzutreten.

§ 5 Auftragsstornierung

Bei Stornierung eines bereits begonnenen und/oder bestätigten Auftrages werden dem Kunden sämtliche bis dahin angefallenen Handlungskosten in Rechnung gestellt. Über den Organisationsaufwand hinaus bedeutet das, dass sämtliche Stornokosten der Vertragspartner sowie Kosten für nicht mehr stornierbare Leistungen vom Kunden getragen werden. Allgemein gilt ab Bestätigung des Vertrages:

  • ab Auftragsbestätigung 50 % der vereinbarten Gage.
  • ab 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75%

Ein Rücktritt seitens „mobile-soundz“ ist möglich durch unabwendbare, nicht reparable, technisch bedingte Ausfälle, Diebstahl bzw. Totalausfall, andere wichtige Gründe (höhere Gewalt), Krankheit, Unfall oder Tod. In diesem Falle wird versucht durch „mobile-soundz“ Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart zu stellen.

Bei Nichteinhaltung eines rechtskräftigen Auftrags durch „mobile-soundz“ entstehen dem Kunden keinerlei Kosten. Anzahlungen, welche nachweislich an „mobile-soundz“ gezahlt worden sind, werden selbstverständlich umgehend an den Auftraggeber zurückerstattet. Regressansprüche durch einen evtl. Verdienstausfall, entgangene Gewinne oder sonstiges, bestehen durch ausdrückliche Annahme dieser Geschäftsbedingungen nicht.

§ 6 Haftung

Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich und auch persönlich der Kunde, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch „mobile-soundz“ verursacht worden ist. Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern von „mobile-soundz“, die während einer Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Kunde nach BGB.

Sofern „mobile-soundz“ durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter (VA), Stromausfall oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadenersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung. Insgesamt sind Schadenersatzansprüche durch den VA auf die Höhe der vereinbarten Gage begrenzt. Schadenersatzansprüche durch „mobile-soundz“ sind auf den Marktwert der eingesetzten Technik beschränkt.

Sowohl die Organisation und Vergabe von Buchungen an „mobile-soundz“, als auch die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die von „mobile-soundz“ nicht zu vertreten sind (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Discjockey zu dem vereinbarten Termin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.

Im Rahmen des möglichen versucht „mobile-soundz“ einen Ersazt- Discjockey zu gleichen Konditionen zu organisieren.

§ 7 Datenschutzerklärung

Der Kunde ist damit einverstanden, dass sämtliche Daten, die den Vertrag betreffen, gespeichert werden dürfen. Diese Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Über die Preise und getroffenen Vereinbarungen ist Stillschweigen zu wahren.

§ 8 Sonstiges

Der Kunde verpflichtet sich, soweit nicht anders vereinbart, die Räumlichkeiten, in denen die Veranstaltung stattfinden soll, zwei Stunden vor Beginn zwecks Aufbau für „mobile-soundz“ zugänglich zu machen. Der kürzeste Weg, um das Equipment zu transportieren und aufzustellen, ist frei zu halten. Auf Treppen, Stufen oder sonstige Hindernisse sind vor Vertragsabschluss hinzuweisen. Der Auf- und Abbau der Ton- und Lichttechnik erfolgt ausschließlich durch das „Mobile Soundz-Team“ zeitnah vor und nach der Veranstaltung. Ein Minimum an benötigtem Platz für die kleinste PA Technik ist: 3.50m x 1.60m. Für die größere PA Technik werden 5.0m x 1.60m benötigt. Hierzu müssen die Räumlichkeiten bzw. der Veranstaltungsort zugänglich sein. Der kürzeste Weg, um das Equipment zu transportieren und aufzustellen, ist frei zu halten. Auf Treppen, Stufen oder sonstige Hindernisse sind vor Vertragsabschluss hinzuweisen.

Musikwünsche werden versucht von „mobile-soundz“ zu erfüllen, jedoch steht die künstlerische Ausgestaltung und Darbietung innerhalb der Angaben des Veranstalters dem Discjockey frei. „mobile-soundz“ ist nur an die im Vertrag vereinbarten Bedingungen gebunden.

Alle Speisen und Getränke werden für den DJ und dessen Techniker/Helfer während der Veranstaltung, im normalen Umfang, freigestellt.

Der Veranstalter sorgt für ausreichend Strom am Veranstaltungsort. Die entsprechenden Anschlüsse für Strom werden bei besonderen technischen Anforderungen bei Vertragsabschluss bekanntgegeben. Sofern nicht anders vereinbart, wird mindestens ein mit 230V/16A getrennt abgesicherter -Stromanschluß in unmittelbarer Nähe benötigt, und es wird nur ein Raum beschallt und beleuchtet.

Der Kunde stellt einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Zugangs zum Veranstaltungsort für die Dauer der Veranstaltung kostenfrei zur Verfügung. Sofern hier keine ausreichende Vorsorge durch den Kunden stattgefunden hat, übernimmt der Kunde evtl. anfallende Gebühren für Halt- und Parkverstöße.

§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen „mobile-soundz“ und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Als Gerichtsstand gilt der Sitz von „mobile-soundz“ als vereinbart. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

§ 10 Salvatorische Klausel


Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In diesem Falle verpflichten sich die Vertragsparteien, eine neue Regelung zu treffen, die dem ursprünglich beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Alle Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung sowie die im Rahmen seiner Bestimmungen abzugebende Erklärung und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.